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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 22.09.2013, 14:26 Uhr

Darf ein Elternvertreter einfach meine Tel.nr/Namen weitergeben?

Ich hätte und habe das als EV nicht so gemacht.

Als EV "bündele" ich die Probleme der Elternschaft und vertrete das dann vor den Lehrern. Das heißt zum einen, daß ich mich nicht um "Einzelprobleme" kümmere - wenn es um ein individuelles Problem zwischen dem Lehrer und EINEM Schüler geht, bitte ich die Eltern, das selber mit dem Lehrer zu diskutieren, biete mich aber als "Vermittler" an. Zum anderen heißt es aber auch, daß ich Probleme, die viele oder alle Kinder/Eltern betreffen, im Auftrag der Gruppe und nicht im Auftrag von Einzelpersonen vertrete.

Ich habe es immer so gehandhabt: Wenn Eltern mit einem Problem an mich herangetreten sind, habe ich die anderen Eltern gefragt, ob sie da ebenfalls Probleme sehen/haben. Wenn das der Fall war, habe ich das als Problem "der Elternschaft" an den Lehrer herangetragen - ohne Namensnennung. Das hat mir schon Ärger eingebracht, weil sich nachher dann doch keine beschwert haben wollte und ich als die Dumme dastand. Dennoch würde ich es wieder so machen. Wenn niemand anders ähnliche Probleme mit dem Lehrer hatte - siehe oben.

Es geht allerdings nicht um die Herausgabe der Telefonnummer - die bekommt der Lehrer jederzeit aus dem Sekretariat. Für mich geht es um eine Art "Schweigegebot" über konkrete Gespräche zwischen mir und den Eltern, die ich vertrete. Vielleicht vergleichbar mit einem Anwalt, der ja auch nicht zum Gericht geht und Anklage im Namen eines Mandanten erhebt, wenn dieser nicht ausdrücklich darum gebeten hat.

 
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