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Geschrieben von Mijou am 21.09.2013, 12:26 Uhr

Alleingang ungünstig...

Hm, es hilft jetzt nicht wirklich, die rechtliche Frage klären zu wollen, ob das korrekt war oder nicht. Verboten ist es vermutlich nicht (ich wüsste auch nicht, in welchem Paragrafen des BGB das stehen sollte). Auch wenn es sicher moralisch nicht sehr geschickt war von dem EV.

Es ist aber sowieso immer besser, wenn man sich vorher mit mehreren Eltern abspricht, sich zusammenschließt und dann gemeinsam den EV anspricht. Wenn Du so etwas allein machst, fällt es im Zweifel auch auf Dich allein zurück - so wie's jetzt passiert ist.

Ich würd' vielleicht jetzt am Wochenende noch mit ein paar anderen Eltern telefonieren, damit Du - wenn der Problemlehrer Dich anruft - sagen kannst, dass Du nicht die Einzige bist, die unzufrieden ist. Such' Dir ein bisschen Verstärkung, besser spät als gar nicht.

LG

 
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