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Geschrieben von sarahT am 18.04.2016, 10:17 Uhr

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Diesen Monat kannst du über den Freibetrag verfügen, nächsten wieder. Was diesen Monat einbehalten wird, wird nächsten Monat zur Verfügung gestellt und du kannst wieder über die Summe deines Freibetrages verfügen. Kommt aber eben auch drauf an, weiviel du monatlich sonst an Einnahmen hast.
Wenn du auf keinen Fall riskieren möchtest, dass das Geld gepfändet wird, dann müsstest du einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht auf Freistellung nach 850k ZPO stellen, da du das Geld zum Leben brauchst. Mit der Bescheinigung auf Erhöhung des Freibetrages kommst du nicht weiter, weil es eine Nachzahlung und keine einmalige Sozialleistung ist.
Viel Erfolg!

 
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