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Geschrieben von Moehre700 am 14.04.2015, 21:50 Uhr

Natürlich nehmen die das an. Ich bin auch schon wegen einer negativen Bewertung

Na klar! Aber so richtig.

Sowas nennt sich Betrug. Hilft Dir bei der Rückforderung des Geldes nur bedingt. Aber wenn Du die anzeigst haben sie sicher einen gewissen Aufwand, wenn die Polizei dann kommt (also im Sinne von Vorladung etc., auch, wenn man da ja nicht hin muss).

Honorarvereinbarung ist so eine Sache: unter den gesetzlichen Rahmen darf der Anwalt ja nicht. Drüber zahlt die RSV nicht und der Gegner muss es auch nicht zahlen, wenn man obsiegt.

 
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