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Geschrieben von mausewu am 13.09.2015, 21:28 Uhr

Kennt sich jmd. gut mit Garantiefällen aus?

Hi du nicht abwimmeln lassen. Hab es nur überflogen garantie ist umgangssprachlich. Rechtlich gesehen heist es Gewährleistung du hast ein Recht Vorrangig auf 2malige Nachbesserung die hat so wie ich gesehen habe. Wenn das nicht funktioniert hast du Nachrangig als 2 tes Recht das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag und Ersatz vergeblicher Aufwendungen/ Schadenersatz.

Lass dich nicht abwimmeln!!!..
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Schreibe sie noch mal an und mach die rechte geltend und ja du hast eine neue Gewährleistungsfrist auf die ausgetauschten Teile.
Ich würde eine Neues Gerät verlangen von denen oder Rücktritt durchsetzen. und die Paragraphen in das schreiben Reinpacken. Dann glauben sie das du Ahnung hast und geben bestimmt bei.

Evtl. Rechtschutz noch anfragen. Bzw. verbraucherschutzzentrale.

Hoffe es hilft dir etwas. Grüße Mausewu.

 
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