Geschrieben von speedy am 03.03.2015, 9:53 Uhr |
ich seh das auch mit dem BGB so
eBay kann das nicht entgegen dem geltenden Recht regeln - und erst recht nicht in Form irgend welcher Regeln oder Bedingungen, die damit unter AGB fallen würden und damit erst recht nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürften - dann wären sie nämlich beim Verbraucher ohnehin unwirksam ("überraschende Klauseln").
Der Käufer muss die Existenz des Mangels beweisen, du dann ggf. dass der Mangel nicht schon beim Gefahrübergang vorhanden war sondern nachträglich eingetreten ist...
Gruß, Speedy
- ebay Reklamation ohne Bild - Ellert 02.03.15, 19:07
- Re: ebay Reklamation ohne Bild - speedy 02.03.15, 19:53
- ich seh das auch mit dem BGB so - Ellert 02.03.15, 20:39
- Re: ich seh das auch mit dem BGB so - omagina 03.03.15, 8:04
- Re: ich seh das auch mit dem BGB so - speedy 03.03.15, 9:53
- ich seh das auch mit dem BGB so - Ellert 02.03.15, 20:39
- Re: ebay Reklamation ohne Bild - DannaM 03.03.15, 13:41
- klar, die hat sofort den Fall aufgemacht - Ellert 03.03.15, 18:05
- Re: klar, die hat sofort den Fall aufgemacht - DannaM 03.03.15, 19:44
- klar, die hat sofort den Fall aufgemacht - Ellert 03.03.15, 18:05
- Re: ebay Reklamation ohne Bild - speedy 02.03.15, 19:53
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