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Geschrieben von speedy am 02.03.2015, 19:53 Uhr

ebay Reklamation ohne Bild

Andersherum: Im BGB steht, dass du die Kosten der Rücksendung zu erstatten hast, wenn ein Sachmangel vorliegt. Ergo muss der Käufer in Vorleistung gehen...
Gruß Speedy

 
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