Geschrieben von speedy am 29.09.2015, 14:59 Uhr |
hat jemand zufällig wirklich rechtliches Wissen wegen DHL-Lieferung?
Bist du Privat- oder Geschäftskunde bei DHL? Je nachdem, schau in die AGB, da steht alles drin.
Nr 4 Abs. 1: DHL unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. DHL schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist, soweit nicht für spezielle Produkte in Einzelvereinbarungen oder in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen etwas anderes geregelt ist.
und
Nr. 6 Abs. 4: (4) Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Kalendertagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann.
Sprich: du kannst nichts machen, da DHL bisher weder Verlust der Sendung noch irgend etwas anderes vorgeworfen werden kann.
Bleibt also nur, weiter Druck an der Hotline zu machen...
Gruß, Speedy
- hat jemand zufällig wirklich rechtliches Wissen wegen DHL-Lieferung? - SchwesterRabiata 29.09.15, 14:13
- Re: hat jemand zufällig wirklich rechtliches Wissen wegen DHL-Lieferung? - bine+2kids 29.09.15, 14:36
- Re: hat jemand zufällig wirklich rechtliches Wissen wegen DHL-Lieferung? - speedy 29.09.15, 14:59
- Re: hat jemand zufällig wirklich rechtliches Wissen wegen DHL-Lieferung? - Christine70 05.10.15, 9:09
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