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Geschrieben von shinead am 01.11.2013, 14:15 Uhr

frage zum inkasso

Von wann genau ist die Rechnung? Wenn sie aus dem Jahr 2010 ist, dann musst Du nur bis zum 31.12.13 verhindern einen Mahnbescheid zu bekommen. Am 1.1. ist die Rechnung verjährt.

Also schön abwarten bis die Belege kommen und dann erst mal eine Gegendarstellung schreiben und dann die Vollmacht anfordern...

Eigentlich bin ich absolut dafür Schulden zu bezahlen, aber wer 3 Jahre verpennt und dann erst Spitz auf Knopf drauf kommt - der braucht offensichtlich das Geld nicht.

 
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