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Geschrieben von Aprilbaby am 20.01.2015, 17:26 Uhr

Erben ?

Die Kosten für die Beerdigung können auch vom gesperrten Konto des Verstorbenen bezahlt werden, dafür müssen nur Originalrechnungen vorgelegt werden und diese werden abgestempelt, dass überwiesen wird/wurde.

Adoptierte Kinder sind lt. Erbrecht wie leibliche Kinder zu behandeln, aber das wurde ja schon hinreichend erwähnt. Das adoptierte Kind soll sich auf keinen Fall über den Tisch ziehen lassen!

 
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