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Geschrieben von Limba am 20.01.2015, 18:17 Uhr

Erben ?

hatte er denn keine Vollmacht? Ich regle auch gerade einen Nachlass und kann alle Rechnungen aus der Erbmasse bezahlen, weil ich eine Generalvollmacht habe über den Tod hinaus.
Zuerst werden alle Rechnungen beglichen, dann gibt es einen Abzug für die Grabpflege und der Rest wird nach dem Gesetz verteilt, wenn es kein Testament gibt.

Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gleich gestellt.

 
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