Geschrieben von speedy am 26.05.2016, 21:38 Uhr |
Elterngeld
Hi,
Ja, das kann dir u.U. Als Kündigung ausgelegt werden, mind. aber als Androhung einer Arbeitsverweigerung und dann als Kündigungsgrund. Wäre das der Fall, hättest du kein ruhendes Arbeitsverhältnis mehr ab August 2017 und damit auch keine Krankenvers. mehr. Die Beitragsfreiheit in der Elternzeit setzt nämlich ein bestehendes aber ruhendes Arbeitsverhältnis voraus.
Ich kann dir nur raten, mit deinem AG zu sprechen und das ganze als Mißverständnis darzustellen. Vielleicht lässt es sich ja noch in die Richtung korrigieren (und schriftl. bestätigen), dass du damit nur sagen wolltest, dass du nach der EZ in TZ wiederkommen möchtest...
Gruß, Speedy
- Elterngeld - Samu84 26.05.16, 13:16
- Re: Elterngeld - speedy 26.05.16, 21:38
- Re: Elterngeld - knuffelbär 27.05.16, 2:10
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