Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von konni76, 30. SSW am 17.03.2009, 11:24 Uhr

zuerst alg- antrag!!!

hallo! da du ja ab 28.03. erst arbeitslos wirst, mußt du zuerst die anträge bei der agentur für arbeit stellen, bevor du anträge bei der caritas stellen kannst! weißt du, ob du alg oder alg2 bekommst? du kannst/mußt nämlich bei der agentur für arbeit erst den schwangerschaftsmehrbedarf beantragen und dann noch einen antrag auf einmalige beihilfen stellen (die agentur muß zuerst geld springen lassen, bevor du was von gemeinnützigen stellen bekommst!!!)! am besten ist, wenn du deinen alg-antrag holst, gleich mit angeben, das du schwanger bist und bitte sämtliche anträge benötigst, die es für schwangere gibt (wie gesagt ich beziehe alg2, bekomme seit der 13.ssw den mehrbedarf, d.h. 60euro mehr im monat zum leben und habe einen antrag auf einmalige beihilfen;auch ab der 13.ssw; gestellt, durch den ich 600euro für schwangerschaftsbekleidung und erstausstattung bei geburt bekommen habe)! somit kannst du die speziellen anträge gleichzeitig mit deinem alg-antrag abgeben!!! du kannst schonmal zur caritas gehen und dich beraten lassen, was du alles brauchst für die antragstellung usw.; aber den antrag wirst du erst stellen können, wenn du die bewilligungen der agentur für arbeit hast!!! aber hin gehen würde ich schonmal, habe hier gelesen, das es wohl fristen gibt, bis wann man beantragen kann(in meinem bundesland sachsen anhalt gibt es keine soölche fristen)...da müßtest du sich mal erkundigen, wie es bei dir ist!!! lg konni

 
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