Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ent-chen, 19. SSW am 25.01.2007, 18:00 Uhr

wie läuft das mit dem mutterschutz?

Die 6 Wochen Mutterschutzzeit vor ET kannst Du ohne nehmen, mußt es aber nicht. Falls Klausuren/Arbeiten oder so anstehen, frag in Deiner Schule nach, ob sie da eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" oder etwas in der Art brauchen, um sich abzusichern. Normalerweise aber kannst Du ganz normal zur Schule gehen.
Wenn die Schule eine Bescheinigung haben möchte, laß Dir sagen, was draufstehen soll. Dein FA stellt sie Dir dann sicher ganz einfach aus.
Eine Bescheinigung, wann Dein Mutterschutz beginnt, kannst Du ganz bestimmt auch vom FA bekommen. Frag aber erst in der Schule nach, was sie alles haben wollen. Dein FA hat auch keine Ahnung, was die Schule so haben will...

8 Wochen NACH der Geburt DARFST DU NICHT arbeiten gehen. Normalerweise reicht das Einreichen der Geburtsurkunde in Deinem Fall bei der Schule. Von einem "Extra-Wisch" weiß ich nichts. Mit der Geburtsurkunde hast Du ja DIE Bescheinigung, wann Dein Kind geboren ist. Und die 8 Wochen "Arbeitsverbot" danach, sind ja allgemein gültig und gesetzlich geregelt.

Interessant wird es erst, wenn Du innerhalb der 8 Wochen wieder zur Schule gehen möchtest. Studenten dürfen schließlich auch weiterstudieren...

Schön, daß es Dir so gut geht. Viel Erfolg in der Schule/Ausbildung weiterhin und wenig bürokratischen Streß wünsch ich Dir. :-)

LG
ent-chen

 
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