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wie läuft das mit dem mutterschutz?

Thema: wie läuft das mit dem mutterschutz?

huhu .. wollte mal fragen, wie das mit dem mutterschutz läuft .. hab zwar mal in der suche mutterschutz eingegeben, aber keine antwort zu meiner frage bekommen. ich mache eine schulische ausbildung, und habe, wie jeder andere auch, 6 wochen vor der geburt, und dann die 8 wochen nach der geburt mutterschutz. da ich aber nicht all zu viel in der schule fehle, und es mir eigentlich blenden geht, möchte ich so lange es geht weiter in die schule gehen. damit das geht, brauche ich von meinem arzt eine unbedenklichkeitserklärung .. sowas wo drin steht, dass ich körperlich und psychisch in der lage bin, weiterhin in die schule gehen zu können. meine frage ist nun .. so eine bescheinigung bekomme ich ganz normal von meinem frauenarzt. von wem bekomme ich die bescheinigung, wann mein mutterschutz beginnt? auch vom frauenarzt? und reicht für die 8 wochen mutterschutz nach der geburt einfach eine geburtsurkunde für den arbeitgeber, bzw. in meinem fall für die berufsschule, oder gibt es da auch noch einen "extra-wisch"? hab einige bücher bzg. schwangerschaft und baby .. aber antworten auf diese fragen hab ich keine gefunden :( würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. liebe grüße, doro

Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 17:26



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Die 6 Wochen Mutterschutzzeit vor ET kannst Du ohne nehmen, mußt es aber nicht. Falls Klausuren/Arbeiten oder so anstehen, frag in Deiner Schule nach, ob sie da eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" oder etwas in der Art brauchen, um sich abzusichern. Normalerweise aber kannst Du ganz normal zur Schule gehen. Wenn die Schule eine Bescheinigung haben möchte, laß Dir sagen, was draufstehen soll. Dein FA stellt sie Dir dann sicher ganz einfach aus. Eine Bescheinigung, wann Dein Mutterschutz beginnt, kannst Du ganz bestimmt auch vom FA bekommen. Frag aber erst in der Schule nach, was sie alles haben wollen. Dein FA hat auch keine Ahnung, was die Schule so haben will... 8 Wochen NACH der Geburt DARFST DU NICHT arbeiten gehen. Normalerweise reicht das Einreichen der Geburtsurkunde in Deinem Fall bei der Schule. Von einem "Extra-Wisch" weiß ich nichts. Mit der Geburtsurkunde hast Du ja DIE Bescheinigung, wann Dein Kind geboren ist. Und die 8 Wochen "Arbeitsverbot" danach, sind ja allgemein gültig und gesetzlich geregelt. Interessant wird es erst, wenn Du innerhalb der 8 Wochen wieder zur Schule gehen möchtest. Studenten dürfen schließlich auch weiterstudieren... Schön, daß es Dir so gut geht. Viel Erfolg in der Schule/Ausbildung weiterhin und wenig bürokratischen Streß wünsch ich Dir. :-) LG ent-chen

Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 18:00



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hallo ent-chen lieben dank für deine schnelle antwort. hast mir sehr weitergeholfen. werde die 8 wochen nach der geburt auf jeden fall zu hause bleiben .. allerdings hab ich an 3 tagen von den 8 wochen meine abschlussprüfung, die ich gerne mitschreiben möchte, sofern ich mich dazu in der lage fühle. aber da habe ich schon mit meiner lehrerin gesprochen .. brauche dafür auch so eine unbedenklichkeitserklärung, und kann dann quasi am tag der prüfung entscheiden, ob ich mitschreibe, oder nicht .. wenn ich nicht auftauche, bin ich durch den mutterschutz entschuldigt, und brauche dann kein extra attest mehr :) im notfall muss ich halt alle klausuren im august nachschreiben .. werd ich sicherlich auch überleben :) nochmals lieben dank und dir weiterhin alles gute in deiner schwangerschaft! doro

Mitglied inaktiv - 26.01.2007, 08:45