Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Tinky70, 27. SSW am 22.01.2009, 15:05 Uhr

Weiß jemand ...

Unter welchen Umständen man nach der Geburt eine Haushaltshilfe gestellt bekommt und was dann ihre Aufgaben sind? habe vor in einem Geburtshaus zu entbinden, bin also 4h nach Entbindung wieder zu Hause und habe noch einen dann fast 3jährigen Sohn.

Lg Tinky

 
1 Antwort:

wikipedia sagt....

Antwort von Hase78, 5. SSW am 22.01.2009, 15:08 Uhr

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung (bei allen Kassen gleich) [Bearbeiten]

Leistungsvoraussetzungen [Bearbeiten]

Rechtsgrundlage für diese Leistung ist § 199 RVO (Reichsversicherungsordnung). Die Leistung wird gewährt, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist und niemand sonst im Haushalt diesen weiterführen kann. Im Gegensatz zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist es in diesen Fällen nicht Voraussetzung, dass ein weiteres Kind im Haushalt lebt. Das Gesetz fordert nur, dass die versicherte Frau einen Haushalt hat und diesen auch selbst geführt hat. Außerdem muss die Schwangerschaft bzw. die Entbindung die Leistungsursache sein, bei anderen ursächlichen Erkrankungen erhalten auch Schwangere und Mütter Leistungen nach dem SGB V. Da die Schwangerschaft an sich nur in Ausnahmefällen ursächlich ist (z. B. bei ärztlich verordneter Bettruhe), ist der häufigere Leistungsfall die Entbindung.

Haushaltshilfe kann sowohl bei stationärer Entbindung als auch bei einer Hausgeburt gewährt werden.

Leistungsdauer [Bearbeiten]

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, sie wird solange geleistet, wie dies von Seiten des Arztes oder der Hebamme für notwendig erachtet wird. Auch nach der Entbindung besteht grundsätzlich Anspruch, wenn die Frau durch die Folgen der Entbindung noch geschwächt ist. Haushaltshilfe im Sinne der RVO wird nach der Entbindung aber grundsätzlich nur für den Entbindungstag und die nächsten sechs Tage erbracht.

Zuzahlung [Bearbeiten]

Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung wird keine Zuzahlung fällig, da das Gesetz es nicht vorschreibt


lg
steffi

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