Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Baby2411 am 04.02.2011, 22:06 Uhr

warum mußte das jetzt so kommen

Also du kannst ganz klar erkennen, dass dein ex nur seinen willen durchsetzen will und dich mit all dem unter druck setzen will.

Er möchte das Kind nicht. Mit welcher Begründung will er sich dann umbringen? Wenn es so schlimm für ihn wäre ein Kind zu haben, wieso will er dann das Sorgerecht? Also du siehst, es passt alles nicht zusammen.

Da ihr nicht verheiratet seid, erhälst du das alleinige Sorgerecht. Vorausgesetzt du bist volljährig und das Kindeswohl ist nicht gefährdet.

So bis dahin kann dir dein Ex gar nichts! Welchen Grund sollte es geben, dass du das Sorgerecht abgestritten bekommst?
Weil du keinen Job hast? Was meinst du wie viele Leute dann ihre Kinder verlieren müssten?

Das ist also alles dummes Gerede von deinem Ex, nur damit du Angst bekommst und das Kind wohlmöglich nicht bekommst.

Auf den würde ich pfeiffen ganz ehrlich. Lass dich nicht verunsichern. Er kann dir gar nichts.

Und wenn er dir weiter so kommt, frag ihn doch mal, ob er denkt, ob jemand der selbstmordgefährdet ist das Sorgerecht für ein (noch dazu uneheliches) Kind bekommt?

Du scheinst noch relativ jung zu sein. Wenn du dir ganz unsicher bist, geh zu ProFamilia. Die können dich darüber informieren, wie es weiter gehen kann. Welche Hilfen du bekommst und vorallem dass dein Ex keinerlei handhabe hat.

Ich kann zwar nach wie vor nicht nachvollziehen, wieso man sich gemeinsam ein Kind wünscht und wenn es dann soweit ist, so ein Theater macht....aber gut.

Trotz alledem solltest du ihn als Vater angeben. Es geht hier wirklich um Geld. Unterhalts- und auch Erbschaftsansprüche für dein Kind.

So einfach gibt sich das Jugendamt übrigens nicht mit einem "Vater unbekannt" zufrieden. Das ist ja viel Geld, die die dann zahlen müssen. Denn irgendjemand muss ja für das Kind Unterhalt zahlen. Das würde dann das Jugendamt tun....ggf. bis sie einen Vater ausfindig gemacht haben.

Selbst wenn du die Vaterschaft angibst, hat deine Ex keinerlei Rechte. In manchen Fällen leider, in diesem zum Glück.

 
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