Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mafe am 03.06.2019, 23:16 Uhr

Vorsorgetermine

Bei mir war es im Geburtshaus so,dass die Hebammen die Vorsorgeuntersuchungen spätestens ab etwa der 30.SSW übernehmen. Sie wollten für die bevorstehende Geburt Mutter und Kind, sowie deren Vorgeschichte einfach besser kennen. Ohne diese Vereinbarung mit den Hebammen hätte ich dort nicht entbinden können/wäre kein Vertrag zu Stande gekommen. Sprich ich habe den letzten großen Ultraschall beim Gyn machen lassen und bin danach ins GBH zur Vorsorge. Wie andere schon geschrieben haben kann beides gleichzeitig nicht abgerechnet werden.Im Wechsel Hebamme und Gyn geht das aber sehr wohl.
Wenn man fest hinter seiner Entscheidung steht und sein seine Vorgehensweisen sachlich und freundlich begründet, dürfte es keine großen Probleme mit dem Arzt geben. Natürlich ist er nicht erfreut, er kann es halt nicht abrechnen,wenn du wo anders hingehst. Wobei ich "sinnlos" jetzt auch nicht als besonders kompetenten Einwand gelten lassen würde. Da müsste er mir persönlich schon genauere medizinische Begründungen nennen, warum er eine Vorsorge dort ablehnt...

 
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