Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ayashi_Kazama am 01.01.2023, 18:01 Uhr

Urlaubsanspruch

Hallo,
der AG kann den Urlaubsanspruch nur um je 1/12 kürzen, wenn volle Monate EZ genommen werden (also vom 1. bis letzten Tag im Monat).
Wenn du allerdings 2 Lebensmonate des Kindes in EZ gehst, z. B. vom 02.03. bis 01.05. darf der Anspruch nur für den April (Voller Monat in EZ) gekürzt werden.

So wurde mir das von meiner Elterngeld Beratung erklärt.

 
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