Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von CGN1984 am 06.01.2021, 19:46 Uhr

Urlaubsanspruch

Schau mal in eure Urlaubsrichtlinie o.ä., falls ihr sowas habt. Vielleicht steht dazu etwas da drin.

Bei uns gilt die Regel, dass man vorher alles aufbrauchen soll. Da das bei mir aufgrund eines BV nicht ging, werde ich mit meinem letzten Gehalt jetzt wohl auch die verbleibenden Urlaubstage ausgezahlt bekommen. So fange ich bei Wiedereintritt bei 0 an bzw. ist nichts mehr auszugleichen falls ich nicht wieder anfange.

Ist ja auch im Sinne des AG. Wenn man den Urlaub aus dem Mutterschutz von z.B. 30/12*4=10 Tagen mitnimmt und nach der EZ zwei Tage pro Woche arbeitet, würde man damit also noch 5 Wochen Urlaub zusätzlich haben. Sehr schwer zu planen...

 
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