Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Dreikindmama am 17.03.2010, 17:39 Uhr

Urlaub vor oder nach Mutterschutz

Hallo,

wenn dein Jahresurlaub 33 Tage beträgt, du aber ab Juli in Mutterschutz bist und anschließend in Elternzeit gehst, hast du keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub sondern lediglich anteilig für das Jahr bis Ende des Mutterschutzes, sprich bis 8 Wochen nach der Geburt deines Kindes.

Gruß

Sylvia

 
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