Geschrieben von Dreikindmama am 17.03.2010, 17:39 Uhr |
Urlaub vor oder nach Mutterschutz
Hallo,
wenn dein Jahresurlaub 33 Tage beträgt, du aber ab Juli in Mutterschutz bist und anschließend in Elternzeit gehst, hast du keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub sondern lediglich anteilig für das Jahr bis Ende des Mutterschutzes, sprich bis 8 Wochen nach der Geburt deines Kindes.
Gruß
Sylvia
- Urlaub vor oder nach Mutterschutz - Sternschnuppe-foehr, 16. SSW 17.03.10, 15:49
- Re: Urlaub vor oder nach Mutterschutz - KatrinP77, 34. SSW 17.03.10, 16:13
- Re: Urlaub vor oder nach Mutterschutz - Sternschnuppe-foehr, 16. SSW 17.03.10, 16:35
- Re: Urlaub vor oder nach Mutterschutz - kiki-oliver, 32. SSW 17.03.10, 17:25
- Der Urlaub verfällt nicht! - 77shy 17.03.10, 17:28
- Re: Urlaub vor oder nach Mutterschutz - Dreikindmama 17.03.10, 17:39
- Re: Der Urlaub verfällt nicht! - Mama+2, 14. SSW 17.03.10, 18:53
- Re: Der Urlaub verfällt nicht! - irka09, 7. SSW 17.03.10, 19:40
- Dein Urlaub verfällt nicht! Den kannst du nach der Elternzeit noch nehmen o.T. - Sasumm 17.03.10, 20:08
- Re: vorher nehmen - Rosinchen78 17.03.10, 22:02
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