Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Babyborn18 am 03.11.2021, 16:27 Uhr

Resturlaub aus Vollzeit - Vergütung?

Hallo,

ich bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe ;) aber bzgl Urlaubsanspruch ist weniger die Stundenanzahl relevant, sondern viel mehr die Tage, an denen du arbeitest. Arbeitest du 20 Stunden an 5 Tagen, hast du den gleichen Urlaubsanspruch wie jemand, der Vollzeit an 5 Tagen arbeitest. Erst wenn du z. B. 3 oder 4 Tage die Woche arbeitest, statt 5, reduziert sich dein Urlaubsanspruch.

Zum anderen kann ich leider nix sagen. Und wie gesagt, ich weiß auch nicht, ob dir der erste Part hilft ;)

 
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