Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von wolke76 am 26.05.2011, 16:57 Uhr

mutterschaftsgeld und 400 euro job

Hallo,

grundsätzlich ist es so, dass du auch vom Nebenjob-AG einen Anspruch auf die Zahlung von MUG-Zuschuss hast.

Der Zuschuss wird von beiden AG anteilig geleistet. Das MUG selbst ist auch bei mehreren AG auf die max. 13EUR begrenzt.


Hier ein Bsp.:

Kalendertäglicher Nettoarbeitslohn aus den letzten drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist:

Arbeitgeber A: 65,00 EUR
Arbeitgeber B: 10,00 EUR
75,00 EUR
./.Mutterschaftsgeld 13,00 EUR
Zuschuss insgesamt 62,00 EUR


Zuschuss Arbeitgeber A: 62,00 EUR x 65/75 = 53,73 EUR
Zuschuss Arbeitgeber B: 62,00 EUR x 10/75 = 8,27 EUR

In der Praxis sieht es bei den Minijobs leider oft so aus, dass nix gezahlt wird. Aber den Anspruch hast du in der Regel schon. Ich empfehle dir, die Krankenkasse zu kontaktieren, damit die sich ggf. mit dem 2. AG in Verbindung setzen und den Anspruch prüfen.

Viele Grüße

 
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