Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Stuff84 am 20.01.2015, 14:49 Uhr

Mutterschaftsgeld trotz einer Fehlgeburt

Überweis das Geld zurück, wenn du von der KK bezahlt wirst dann steht dir dieses Geld ja absolut nicht zu.

Setz ein Schreiben auf das die Situation klärt und schick es deinem AG per Einschreiben. Theoretisch sollte sich so alles klären.

Mich wundert aber das eine Lohnbuchhaltung ohne Bescheinigung und Info der KK Mutterschaftsgeld auszahlt.

 
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