Schwanger - wer noch?

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von Honey58  am 19.01.2015, 15:27 Uhr

Mutterschaftsgeld trotz einer Fehlgeburt

Das würde ja bedeuteten, dass dein AG bzw. die Personalabteilung denkt, dass du zur Zeit in Mutterschutz bist. Auch wenn es leidig ist, würde ich direkt mit deinem zuständigen Sachbearbeiter aus der Personalabteilung sprechen und ihm sagen, dass Du eine Fehlgeburt hattest.

Dein AG muss dir natürlich dein normales Gehalt weiterzahlen, sofern du ganz normal bei ihm noch angestellt bist und arbeiten gehst. Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du selbstverständlich nur, wenn Du dich auch in Mutterschutz befindest.

Und was eine mögliche neue Schwangerschaft angeht würde ich erstmal die kritische Zeit abwarten und dann den AG erneut informieren.

 
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