von Honey58 am 19.01.2015, 15:27 Uhr |
Mutterschaftsgeld trotz einer Fehlgeburt
Das würde ja bedeuteten, dass dein AG bzw. die Personalabteilung denkt, dass du zur Zeit in Mutterschutz bist. Auch wenn es leidig ist, würde ich direkt mit deinem zuständigen Sachbearbeiter aus der Personalabteilung sprechen und ihm sagen, dass Du eine Fehlgeburt hattest.
Dein AG muss dir natürlich dein normales Gehalt weiterzahlen, sofern du ganz normal bei ihm noch angestellt bist und arbeiten gehst. Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du selbstverständlich nur, wenn Du dich auch in Mutterschutz befindest.
Und was eine mögliche neue Schwangerschaft angeht würde ich erstmal die kritische Zeit abwarten und dann den AG erneut informieren.
- Mutterschaftsgeld trotz einer Fehlgeburt - Yvy 34 19.01.15, 15:16
- Re: Mutterschaftsgeld trotz einer Fehlgeburt - Honey58 19.01.15, 15:27
- Re: Mutterschaftsgeld trotz einer Fehlgeburt - Stuff84 19.01.15, 15:50
- Re: Mutterschaftsgeld trotz einer Fehlgeburt - Honey58 19.01.15, 16:01
- Re: Mutterschaftsgeld trotz einer Fehlgeburt - Janine1991, 28. SSW 19.01.15, 16:13
- Re: Mutterschaftsgeld trotz einer Fehlgeburt - Yvy 34 19.01.15, 21:08
- Re: Mutterschaftsgeld trotz einer Fehlgeburt - Stuff84 20.01.15, 14:49
- Re: Mutterschaftsgeld trotz einer Fehlgeburt - Yvy 34 19.01.15, 21:08
- Re: Mutterschaftsgeld trotz einer Fehlgeburt - yola-noah 19.01.15, 20:55
- nein, da lief wohl was verkehrt :( - Christine70 20.01.15, 6:58