Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

von Inena  am 17.04.2020, 12:25 Uhr

Mein Ehemann kann der zahlen für fremdes Kind?

Mal von ganzen moralischen Standpunkt abgesehen, der noch Ehemann ist automatisch der Vater. Da kann er erstmal abstreiten so viel er mag.
Rein rechtlich gilt dieses Kind als ehelich, somit ist der Ehemann der eingetragene Vater.

Wenn dann die Ehe geschieden ist, das Kind geboren ist... Ja dann kann er die Vaterschaft anfechten und der korrekte Vater wird ermittelt werden.
Aber die Mühlen der Justiz sind erstmal sehr langsam.
Bis dahin hat der Ehemann alle Rechten und eben auch Pflichten. Insofern stimmt die Aussage, dasss er damit nichts zu tun hat, so nicht.

Mag jetzt vom subjektiven rechtsempfinden ungerecht sein, ja, ist aber so.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.