Geschrieben von Stef12 am 21.03.2017, 13:07 Uhr |
Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub...
Dein Mann hat unabhängig von dir Anspruch auf 2 Monate Elternzeit. Dadurch verkürzt sich deine nicht, das sind die Partnermonate. Er muss allerdings 2 Monate (oder gar keinen) nehmen. Nur 1 Monat geht leider nicht.
Du beantragst ganz normal bei deinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit. Elterngeld und Elternzeit sind 2 paar Schuhe. Du bekommst halt nur für 24 Monate Elterngeld, wenn du Elterngeld Plus nimmst. Im 3. Jahr hast du Elternzeit, bekommst aber kein Elterngeld. Dein Arbeitgeber interessiert nur die Dauer, also 3 Jahre. Ich hatte in dem Schreiben glaube ich auch mit dazu geschrieben, dass ich nach einer gewissen Zeit in Teilzeit arbeite. Im Elterngeldantrag musst du dann genau angeben was du während der Teilzeitarbeit verdienst und wie viele Stunden du arbeitest.
- Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub... - Mäuschen85 21.03.17, 11:43
- Re: Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub... - Stef12 21.03.17, 13:07
- Re: Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub... - emilie.d. 21.03.17, 14:06
- Re: Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub... - Mine74 21.03.17, 17:54
- Re: Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub... - Maiglück2015 21.03.17, 14:11
- Re: Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub... - Silene 21.03.17, 15:11
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- Re: Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub... - Estepona 21.03.17, 16:05
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