Geschrieben von tippi3, 24. SSW am 16.01.2011, 12:57 Uhr |
Kurze Frage zum "individuellen Beschäftigungsverbot"
Im Beschäftigungsverbot, egal welcher Art, bekommst du dein normales Gehalt und auch deine normaklen Abrechnungen vom AG weiter. Diese Abrechnungen sind Grundlage für die Elterngeldberechnung und somit wird von deinem vollen Gehalt aus gerechnet.
LG tippi3
- Kurze Frage zum "individuellen Beschäftigungsverbot" - Saturnchen 16.01.11, 12:50
- Re: Kurze Frage zum "individuellen Beschäftigungsverbot" - tippi3, 24. SSW 16.01.11, 12:57
- Re: Kurze Frage zum "individuellen Beschäftigungsverbot" - Isa_80, 35. SSW 16.01.11, 18:03
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Wer ist denn ohne "richtigen" Geschlechtsverkehr schwanger geworden???
Schlafen?????
Roba Komplettwiege zu verkaufen (in Berlin), wie neu
Wie AC du bist nicht schwanger ?????
Wassereinlagerungen?
Rippenstechen
@AllisonCameron
Isofixstation