Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von tippi3, 24. SSW am 16.01.2011, 12:57 Uhr

Kurze Frage zum "individuellen Beschäftigungsverbot"

Im Beschäftigungsverbot, egal welcher Art, bekommst du dein normales Gehalt und auch deine normaklen Abrechnungen vom AG weiter. Diese Abrechnungen sind Grundlage für die Elterngeldberechnung und somit wird von deinem vollen Gehalt aus gerechnet.

LG tippi3

 
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