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Kurze Frage zum "individuellen Beschäftigungsverbot"

Thema: Kurze Frage zum "individuellen Beschäftigungsverbot"

Wenn man ein individuelles BV bekommt, kriegt man doch sein Gehalt ganz normal weiter oder? Gibt es Gehaltsmäßig einen Unterschied zwischen einem BV ist oder einem individuelles BV? Und von dem Elterngeld wird doch dann auch nix abgezogen, sondern ganz normal berechnet vom normalen Gehalt oder? Danke euch schönen Sonntag noch

von Saturnchen am 16.01.2011, 12:50



Antwort auf Beitrag von Saturnchen

Im Beschäftigungsverbot, egal welcher Art, bekommst du dein normales Gehalt und auch deine normaklen Abrechnungen vom AG weiter. Diese Abrechnungen sind Grundlage für die Elterngeldberechnung und somit wird von deinem vollen Gehalt aus gerechnet. LG tippi3

Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 12:57



Antwort auf Beitrag von Saturnchen

Jo, is so, Habe individuelles BV und mein volles Gehalt. LG

von Isa_80 am 16.01.2011, 18:03