Geschrieben von kirsche11, 40. SSW am 08.01.2007, 20:51 Uhr |
krankengeld - elterngeld
Huhu.
Das habe ich dazu gefunden. Also werden die Monate nicht mitgezählt in denen du krank geschrieben bist.
§ 2 Berechnung des Elterngeldes
(7)... Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 Satz 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, bleiben bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes zu Grunde zu legenden Kalendermonate unberücksichtigt. Das Gleiche gilt für Kalendermonate, in denen die berechtigte Person Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat oder in denen während der Schwangerschaft wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise weggefallen ist.
- krankengeld - elterngeld - beccile, 17. SSW 08.01.07, 20:13
- Re: krankengeld - elterngeld - EmEl 08.01.07, 20:35
- Re: krankengeld - elterngeld - beccile, 17. SSW 08.01.07, 20:40
- Re: krankengeld - elterngeld - kirsche11, 40. SSW 08.01.07, 20:51
- super, danke!! - beccile, 17. SSW 08.01.07, 20:56
Dumme frage hab
Frage zur Arbeit..
Hab zu kämpfen mit SS-Streifen - wer noch?
Hallo habe mal ne Frage
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Gibt es hier Geocacher unter Euch?
An alle mit Arbeitsverbot - Hilfe !
Das kind hat sich geoutet und gleich ne frage hab....
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