Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von BW713, 33. SSW am 17.07.2012, 6:56 Uhr

juhhuu es hat geklappt!!

Mutterschaftsgeld bekommt man immer (wenn man es beantragt bei der Krankenkasse, mit einer Bescheinigung vom Frauenarzt in der 7. Woche vor der Geburt), auch wenn man vor der Geburt nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis steht. Es wird dann glaube ich das Einkommen der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes für die Berechnung herangezogen und berechnet, wieviel du im Durchschnitt täglich netto verdient hast. Von der Krankenkasse bekommst du täglich 13 €, alles was du täglich netto mehr verdient hast als 13 € (beispielsweise du hast 15 € netto täglich verdient...), trägt der Arbeitgeber (in dem Fall/Beispiel 2 € täglich). Selbst wenn du nichts verdient hast in den drei Monaten vor der Schutzfrist, bekommst du die 13 € täglich von der Krankenkasse (wären ca. 390 € pro Monat, die aber glaube ich leider auf das ALG2 angerechnet werden als Einkommen).
Du kannst auch hier bei Rund ums Baby dich mal in dem Thema Finanzen umsehen, da findest du bestimmt auch was interessantes.
LG Bianca

 
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