Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kristen, 29. SSW am 27.09.2011, 14:23 Uhr

Herzchen schlägt + Fragen zum BV

Hallo,
herzlichen Glückwunsch! Schön, das Herz schlagen zu sehen, nicht wahr?
In Deutschland ist es so, dass man während der gesamten Schwangerschaft bis 4 Monate danach Kündigungsschutz hat. (bis auf ganz schwere Verfehlungen in der Arbeit) Ich habe selbst BV und mein Arbeitgeber ist nicht begeistert. Bei mir ist der Vertrag befristet und läuft dann einfach aus.
Bei einem BV kann Dein Arbeitgeber fordern, dass Du Dich von einem weiteren Arzt untersuchen lässt, der das BV bestätigt. Wenn dann Gründe vorliegen, kann der Arbeitgeber nichts dagegen tun. Du bekommst volles Gehalt - da war ich auch überrascht. Elternzeit kannst Du nahtlos nehmen.
Grüße

 
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