Geschrieben von jojomama am 28.07.2010, 21:35 Uhr |
Helft mir mal Elterngeld Berechnung!
Es werden die letzten 12 Monate VOR dem Monat in dem der Mutterschutz begann als Grundlage genommen. Wenn du z.B. im März ET hast, Ende Januar in Mutterschutz gehst, dann wird das Einkommen vom Jan. bis Dez. des Vorjahres genommen.
Wie es allerdings mit der Zeit ist, in der du arbeitslos warst berechnet wird, weiß ich leider nicht.
Es zählt das Einkommen, davon dann 67%.
Ich würde einfach mal in der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen.
Wenn du jetzt einen unbefristeten Vertrag hast, bist du eine Mitarbeiterin in Elternzeit. (Die musst du aber bei deinem Arbeitgeber nach der geburt schriftlich anmelden)
LG und eine schöne Schwangerschaft
- Helft mir mal Elterngeld Berechnung! - Princess01, 13. SSW 28.07.10, 20:24
- Re: Helft mir mal Elterngeld Berechnung! - Patti1977 28.07.10, 20:26
- Re: Helft mir mal Elterngeld Berechnung! - jojomama 28.07.10, 21:35
- Re: Helft mir mal Elterngeld Berechnung! - Princess01, 13. SSW 29.07.10, 7:38
- Re: Helft mir mal Elterngeld Berechnung! - jessy55555, 34. SSW 31.07.10, 12:16
- Re: Helft mir mal Elterngeld Berechnung! - Princess01, 13. SSW 29.07.10, 7:38
- Re: Helft mir mal Elterngeld Berechnung! - jojomama 28.07.10, 21:35
- Re: Helft mir mal Elterngeld Berechnung! - Patti1977 28.07.10, 20:26
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