Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Christine70 am 31.03.2017, 15:21 Uhr

Für dich auch nochmal

§ 7 des Kündigungsschutzgesetzes bestimmt, dass auch eine unwirksame Kündigung wirksam wird, wenn der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig (3 Wochen ab Zugang) eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht.

Und die 3 Wochen sind vorbei.

 
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