Geschrieben von wolke76 am 20.08.2010, 20:14 Uhr |
Frage zur Bescheinigung
Hallo,
der Schein darf frühestens 7 Wochen vor MET ausgestellt werden, gern später.
Viele AG wünschen eine Kopie vom Schein, damit sie "was in der Hand haben" für die Unterbrechungsmeldung, für die Lohnakte, für die Zahlung des Zuschusses zum MUG.
Auf der Rückseite des Scheines ist dann der Antrag aufs MUG. Diesen muss man ausfüllen und dann bei der KK einreichen. Manche KKn schicken aber noch n Extra-Antrag raus. Zwar unnötig aber leider wahr. Vielleicht einfach vorher mal anrufen, ob der normale Schein reicht oder nicht.
Nach Abgabe des Scheins zahlt die KK normalerweise sehr schnell die Vorauszahlung für die 6 Wo. vor MET aus - Einmalzahlung. Sobald das Kind da ist, musst du die Geburtsurkunde einreichen und dann erhälst du die Restzahlung ebenfalls in 1 Summe.
LG
Wolke
- Frage zur Bescheinigung - Jessi-H, 32. SSW 20.08.10, 17:59
- Re: Frage zur Bescheinigung - tweety76, 35. SSW 20.08.10, 18:18
- Re: Frage zur Bescheinigung - cke04, 38. SSW 20.08.10, 18:39
- Also mein AG... - JuliaLinda, 36. SSW 20.08.10, 18:59
- Re: Frage zur Bescheinigung - cke04, 38. SSW 20.08.10, 18:39
- Re: Frage zur Bescheinigung - wolke76 20.08.10, 20:14
- Re: Frage zur Bescheinigung - Janina80 20.08.10, 20:59
- Re: Frage zur Bescheinigung - tweety76, 35. SSW 20.08.10, 18:18
Ratet mal meine SSW
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