Geschrieben von Mini-meee am 30.09.2010, 13:24 Uhr |
Frage zum Elterngeld beim 2. Kind
Hi!
Ich hab da mal ne Frage...
Meine kleine ist nun 6,5 Monate alt und wir starten im November wieder ins Übungslager für Kind Nr. 2.
Ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt, muß also am 21.3.2011 wieder arbeiten (werde dann Dank der Großeltern wieder 75% arbeiten können, in der Tagespflege, hatte in der ersten Schwangerschaft ein BV da ich da in der ambulanten Pflege gearbeitet habe.).
Wenn ich jetzt zum Beispiel sofort wieder schwanger werden würde, bei Nr. 1 hats auch im ersten ÜZ geklappt, dann würde der ET Anfang / Mitte August 2011 sein, würde dann also gute 4,5 Monate mein "normales" Gehalt bekommen, jetzt mal das Mutterschaftsgeld inbegriffen.
Um das "neue" Elterngeld errechnen zu können, werden ja von den letzten 12 Moanten die Gehaltsabrechnung gefordert. Ich könnte aber nur von den 4 Monaten was vorzeigen, was ist mit den retslichen 8 Monaten? Wird da das Elterngeld von meinem ersten Kind mit einbezogen? Oder werden nur 4 Monate mit, ich sag jetzt mal Netto 1000€ berechnet und die restlichen 8 Monate mit 0€ weil ich da das Elterngeld gekommen habe?
Ich stöbere jetzt schon ne Zeit durch Netz und finde immer unterschiedliche Aussagen. (mache schreiben, dass für 2. Kind die fehlenden Monate von Gehalt vor dem ersten Kind genommen werden??? Hä??? Dann hätte ich + Geschwisterbonus viel mehr Geld???)
Vielleicht könnt ihr mir helfen! Sonst muß ich mal meine Dame von der Elterngeldstelle hier im Rathaus anrufen!
LG Mini
- Frage zum Elterngeld beim 2. Kind - Mini-meee 30.09.10, 13:24
Ich esse nun die ganze Zeit Trockenpflaumen...
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