Geschrieben von sternenkind2011, 28. SSW am 28.11.2010, 5:31 Uhr |
Frage zum Beschäftigungsverbot!!!
Du bekommst dein volles Gehalt von deinem Arbeitgeber weiter,der holt sich das bei deiner Krankenkasse zurück,das gilt auch wenn man nur noch für ein paar Stunden arbeitsfähig geschrieben wird.
Ist Gesetzlich so fest geschrieben.
- Frage zum Beschäftigungsverbot!!! - Saturnchen 27.11.10, 8:34
- Re: Frage zum Beschäftigungsverbot!!! - cke04 27.11.10, 8:36
- Re: Frage zum Beschäftigungsverbot!!! - NadineLausanne, 37. SSW 27.11.10, 8:40
- Re: Frage zum Beschäftigungsverbot!!! - Bina111, 16. SSW 27.11.10, 8:53
- Re: Frage zum Beschäftigungsverbot!!! - mami_2005, 10. SSW 27.11.10, 11:24
- Re: Frage zum Beschäftigungsverbot!!! - sternenkind2011, 28. SSW 28.11.10, 5:31
- Re: Frage zum Beschäftigungsverbot!!! - mami_2005, 10. SSW 27.11.10, 11:24
- Re: Frage zum Beschäftigungsverbot!!! - Bina111, 16. SSW 27.11.10, 8:53