Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fuchsina am 01.11.2012, 13:04 Uhr

Etwas komplizierter

Ist etwas komplizierter bei Deinem Beispiel.

D.h. Du bekommst ganz normal Deinen Gehalt anteilig von 01.10 bis 04.10. Dies steht auf dem Gehaltszettel als "Gehalt" und wird normal versteuert und die normalen sonstigen Abgaben fallen an.

Dann bekommst Du von 05.10 bis 31.10 Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, 13 EUR pro Tag, d.h. 27x13 sprich 351 EUR.

Dann rechnet der AG aus, was anteilig Dein Nettogehalt für den Zeitraum 05.10 bis 31.10. wäre. Davon zieht er dann 351 EUR der Krankenkasse ab. Was übrig bleibt ist der AG-Zuschuss und steht auf dem Gehaltszettel auch so. Dies wird nicht versteuert, auch fallen keine Abgaben darauf an.

 
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