Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von AIIisonCameron am 07.01.2013, 22:09 Uhr

Elternzeit/Mutterschaftsgeld/Elterngeld/Landserziehungsgeld/Kindergeld

Du musst die Länger der Elternzeit schriftlich bei Deinem Chef beantragen.

Mutterschaftsgeld bekommst Du von der KK, da gibt Dir Dein Gyn so einen gelben Zettel, wo der ET drauf steht und den schickst Du dann an Deine KK.

Elterngeld beantragt man idR beim Landratsamt, Elterngeldstelle, kannst Du sofort beantragen, wenn Dein Kind geboren ist. Ich habe alles schon während der Schwangerschaft ausgefüllt und dann nur noch das Geburtsdatum eingesetzt und weg damit.

Landeerziehungsgeld kannst Du frühstens 3 Monate vor Ablauf des Elterngeldes beantragen.

Kindergeld bei der Kindergeldstelle (Arbeitsamt) nach der Geburt mit Geburtsurkunde.

Gruß

 
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