Schwanger - wer noch?

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von xIntirax, 23. SSW  am 07.01.2013, 22:04 Uhr

Elternzeit/Mutterschaftsgeld/Elterngeld/Landserziehungsgeld/Kindergeld

Mutterschaftsged beantragst du bei der Krankenkasse sobald du einen Schein vom Arzt hast (den gibt es meist in der 30. 31. Woche).

Elterngeld beantragst du nach der Geburt, da du ja da erst die Geburtsurkunde hast. Antrag bekommst du aus dem Internet.

Landeserziehungsgeld gibt es nicht in jedem Bundesland und ist für das 2. bzw. 3 Lebensjahr da.

Zur Familienkasse gehst du wegen dem Kindergeld, auch da erst nach der Geburt, weil du auch hier die Geburtsurkunde brauchst.

 
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