Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Spätzlesfresser am 18.08.2011, 23:31 Uhr

Elterngeldfrage...

Aaaaalso,
ich habe vor der Geburt meines Kindes im Februar 100 % als Krankenschwester gearbeitet, habe aber in den 12 Monaten zur Berechnungsgrundlage 5 Monate Krankengeld bezogen.
Habe also ganz schön Einbußen beim Elterngeld, da diese 5 Monate ja bei der Einkommensberechnung nicht mitzählen.

Wenn ich jetzt in der Elternzeit 75% Teilzeit arbeite (darf man ja)
und ich werde in dieser Zeit aber wieder schwanger,
werden für die Elterzeit des 2. Kindes wieder die 12 Berechnungsmonate mit den 5 Krankengeldmonaten berrechnet,
oder das "neu" erzielte Einkommen in der Elternzeit?

Ist mir ein Rätsel...


 
2 Antworten:

Re: Elterngeldfrage...

Antwort von sternenfee75, 24. SSW am 18.08.2011, 23:44 Uhr

Du darfst nicht mehr wie 30 Stunden arbeiten und während du Elterngeld beziehst, wird dein Verdienst angerechnet.
Ansonsten zählt dein Teilzeitverdienst für die nä Berechnung, bekommst du allerdings die 12 Monate damit nicht voll, werden sie wohl wieder die Zeiten vor dem ersten Elterngeld dazurechnen.

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Re: Elterngeldfrage...

Antwort von Regenbogen0983, 32. SSW am 19.08.2011, 10:29 Uhr

Im ersten Jahr darf man doch nur 400 euro zu dem Elterngeld dazu verdienen !
Nach dem ersten Jahr dann mehr!!

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