Aaaaalso, ich habe vor der Geburt meines Kindes im Februar 100 % als Krankenschwester gearbeitet, habe aber in den 12 Monaten zur Berechnungsgrundlage 5 Monate Krankengeld bezogen. Habe also ganz schön Einbußen beim Elterngeld, da diese 5 Monate ja bei der Einkommensberechnung nicht mitzählen. Wenn ich jetzt in der Elternzeit 75% Teilzeit arbeite (darf man ja) und ich werde in dieser Zeit aber wieder schwanger, werden für die Elterzeit des 2. Kindes wieder die 12 Berechnungsmonate mit den 5 Krankengeldmonaten berrechnet, oder das "neu" erzielte Einkommen in der Elternzeit? Ist mir ein Rätsel...
von Spätzlesfresser am 18.08.2011, 23:31