Geschrieben von proud of my self am 20.03.2024, 18:39 Uhr |
Elterngeld
Ich weiss nicht ob ich mich hier richtig melde
aber ich bin jetzt ganze verwirrt.
Ich habe einen Arbeitsvertrag bis zum 30.06.2024 aber am 01.07.2024 wäre es 1 Jahr das ich angefangen hab zu arbeiten.
Und mein Entbindungstermin ist Ende August.
Hat da jemand Erfahrung ob ich dann ein recht auf Elterngeld bekomme?
Re: Elterngeld
Antwort von Bellalini am 20.03.2024, 19:11 Uhr
Du hast immer ein recht auf elterngeld.
Entweder bekommt man nur den mindestsatz (zb wenn man arbeitslos ist) oder dementsprechend wie man verdient hat.
Du reichst ja deine Abrechnungen der letzten 12 Monate ein und daraus wird das Elterngeld berechnet.
Re: Elterngeld
Antwort von proud of my self am 20.03.2024, 19:57 Uhr
Also man muss nicht die ganze 12 Monaten arbeiten.
Zu mir wird von bekannten gesagt wenn ich nicht die vollen 12 Monate habe dann habe ich kein Anspruch.
Re: Elterngeld
Antwort von sternenfee75 am 20.03.2024, 20:05 Uhr
Man kann sogar die 12 Monate Hausfrau sein, aber dann gibt es halt nur den Mindestsatz. Jeder Monat ohne Einkommen mindert den Durchschnitt.
Du musst nur schauen wegen der Krankenversicherung ab 1.7, entweder arbeitslos melden oder in die Familienversicherung, falls verheiratet .
Re: Elterngeld
Antwort von proud of my self am 21.03.2024, 8:35 Uhr
Also hab ich es richtig verstanden.
Egal ob 12 Monate oder weniger als 12 Monate gearbeitet hat bekommt man auch Elterngeld.
Und bei Arbeitslos das gleiche muss man garnicht arbeiten man bekommt es auch.
Re: Elterngeld
Antwort von KielSprotte am 21.03.2024, 14:20 Uhr
Nein, beim ALG1 gelten andere Regeln.
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