Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Cajetana am 26.08.2020, 17:53 Uhr

Elterngeld

Schau mal, es steht sogar auf der Seite des Familienministeriums, dass die Bezugszeiten von Krankegeld auszuklammern sind, wenn du wegen der SS krankgeschrieben warst:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/ich-habe-im-bemessungszeitraum-krankengeld-bekommen--wie-berechnet-sich-mein-elterngeld-/124668
Aber ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall nochmal mit der zuständigen Elterngeldstelle abklären, welche Nachweise die genau brauchen. Dann bist du auf der sicheren Seite und kannst dich auf dein "volles" Elterngeld freuen . Ich würde, wenn du weiterhin nicht arbeiten kannst, aber trotzdem nochmal wegen eines BV mit der Gyn sprechen, das kann auch zeitlich befristet werden und du hättest dein normales Einkommen zu Verfügung. Übrigens können auch andere Ärzte, zB Hausarzt, ein BV erteilen.

 
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