Geschrieben von Witz98, 22. SSW am 26.08.2020, 15:13 Uhr |
Elterngeld
Hallo
Ich habe eine Frage.
Ich bin in der 22 SSSW. Bin jetzt aufgrund der Schwangerschaftübelkeit seit länger als 6 Wochen krank und beziehe Krankengeld.
Meine Frage ist wegen dem Bemessungszeitraum kann man die Monate ausklammern weil es von der Schwangerschaft her kommt?
Re: Elterngeld
Antwort von Cajetana am 26.08.2020, 15:18 Uhr
Ich bin mir ziemlich sicher gelesen zu haben, dass man in der SS versuchen sollte, ein BV anstelle einer Krankschreibung zu bekommen, da ansonsten nur das Krankengeld angerechnet wird. Aber um sicher zu gehen, würde ich an deiner Stelle bei der Elterngeldstelle nachfragen, dann weißt du es genau.
Re: Elterngeld
Antwort von Witz98 am 26.08.2020, 15:23 Uhr
Danke
Nur das meine Ärztin sich weigert und argumentiert die Übelkeit könnte besser werden.
Ich habe es so und so gelesen.
Manchmal steht man könnte es ausklammern und bei vielen steht es das es berechnet wird.
Das blöde ist die Stelle hat erst am Freitag geöffnet.
Re: Elterngeld
Antwort von Püppy174, 25. SSW am 26.08.2020, 15:37 Uhr
Leider kann man es nicht ausklammern, sondern wird so berechnet (mein Wissensstand)
Wird devinitiv ausgeklammert
Antwort von misses-cat, 13. SSW am 26.08.2020, 15:44 Uhr
Wichtig ist das auf deinen Krankmeldungen drauf steht das die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt ist, dann werden die Monate ausgeklammert
Re: Elterngeld
Antwort von Witz98 am 26.08.2020, 15:44 Uhr
Okey danke
Ist blöd wenn jeder sich querstellt wegen dem Beschäftigungsverbot
Re: Wird devinitiv ausgeklammert
Antwort von Witz98 am 26.08.2020, 15:49 Uhr
Okey danke
Ja der Code ist das ich Schwager bin und wegen Schwangerschaftübelkeit krank geschrieben bin.
Dann ist das ja Schwangerschafgsbedingt.
Re: Elterngeld
Antwort von Assen08 am 26.08.2020, 16:25 Uhr
Wenn du auf Grund von schwangerschaftsbedingten Erkrankungen ins Krankengeld rutscht, dann kannst du diese Zeiten ausklammern lassen.
Re: Elterngeld
Antwort von Cajetana am 26.08.2020, 17:53 Uhr
Schau mal, es steht sogar auf der Seite des Familienministeriums, dass die Bezugszeiten von Krankegeld auszuklammern sind, wenn du wegen der SS krankgeschrieben warst:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/ich-habe-im-bemessungszeitraum-krankengeld-bekommen--wie-berechnet-sich-mein-elterngeld-/124668
Aber ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall nochmal mit der zuständigen Elterngeldstelle abklären, welche Nachweise die genau brauchen. Dann bist du auf der sicheren Seite und kannst dich auf dein "volles" Elterngeld freuen . Ich würde, wenn du weiterhin nicht arbeiten kannst, aber trotzdem nochmal wegen eines BV mit der Gyn sprechen, das kann auch zeitlich befristet werden und du hättest dein normales Einkommen zu Verfügung. Übrigens können auch andere Ärzte, zB Hausarzt, ein BV erteilen.
Re: Elterngeld
Antwort von MareikeB, 34. SSW am 26.08.2020, 21:46 Uhr
Du brauchst ein Attest von deiner Ärztin dann, wo drin steht das die Arbeitsunfähigkeit maßgeblich im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stand. Das reicht man dann mit dem Elterngeldantrag ein. Ich habe gerade ein Attest bekommen und bei einer Bekannten ging es so auch unproblematisch. Der Zeitraum wird dann ausgeklammert!
Re: Elterngeld
Antwort von Stuppenie am 27.08.2020, 6:46 Uhr
Es gibt doch auch befristete BV.
Sie kann das doch einen Monat aufstellen...
Und sollte es besser werden kannst du dich doch auch bei ihr melden und sie hebt es wieder auf.
Re: Elterngeld
Antwort von Limie am 27.08.2020, 7:29 Uhr
Deine Ärztin macht mich sauer.
Hyperemesis ist ein Grund für ein BV. Ruf mal bei deiner Krankenkasse an. Zudem kann die Ärztin das BV auch befristet ausstellen.
Es gibt in Facebook eine Gruppe: Hyperemesis Gravidarum - Hilfe für Betroffene und Angehörige.
Da bist du nicht allein und du kannst dort nach einem Arzt fragen, der sich damit auskennt. Ich war bis zur Geburt betroffen, hatte einen Arzt der sich auskennt und ein Krankenhaus, das sich auskennt. Und wir sind zwar nur 1% der insgesamt schwangeren, aber trotzdem mittlerweile überall vertreten.
Wegen dem Elterngeld solltest du bei der Elterngeldstelle anrufen. Ich denke, wenn es wegen der Schwangerschaft war, wird es ausgeklammert. Die sind aber nett und beraten dich telefonisch ganz toll.
Re: Elterngeld
Antwort von Ani.Me am 27.08.2020, 9:19 Uhr
Hallo Witz98,
ich kann dir zufällig helfen, weil ich in derselben Situation war. Bei mir ging die extreme Übelkeit bis zur 24. Woche (und kommt leider grad pünktlich zum Mutterschutz wieder :-(
Aber ich kann dich beruhigen. Meine Ärztin hat mir folgendes bestätigt:
„Die Erkrankung von Frau xx in den Monaten X bis Y 2020 war aufgrund der Schwangerschaft bedingt.“ Das reicht der Elterngeldstelle völlig aus, so dass die gesamten Monate mit Krankengeldbezug einfach ausgeklammert werden. Sei also entspannt :-) Du wirst keine Nachteile haben.
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