Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von cs80 am 19.09.2010, 7:57 Uhr

elterngeld,selbstständig,arbeiten

Also, das funktioniet folgendermaßen:
zuerst wird eine Schätzung der Einnahmen bei der Elterngeldstelle abgegeben. Die berechnen dann das vorläufige Elterngeld.

Aber, am Ende des Jahres wird abgerechnet. Da muss dann der Steuerbescheid vom Vorjahr (soweit noch nicht passiert) abgegeben werden und es muss angegeben werden, wie hoch der Gewinn in den jeweiligen Monaten war. Dann wird monatsweise nachgerechnet. Der durchschnittliche monatliche Verdienst aus dem Jahr vor der Geburt minus dem Gewinn aus dem jeweiligen Monat. Davon dann 67%. So kann es passieren, dass auch wieder Elterngeld zurückgezahlt werden muss.

War das jetzt verständlich?

Ist nicht ganz so einfach, am Besten mal mit der Elterngeldstelle telefonieren. Die erklären einem das ganz gut. Zumindest wars bei mir so.

 
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