Geschrieben von cs80 am 19.09.2010, 7:57 Uhr |
elterngeld,selbstständig,arbeiten
Also, das funktioniet folgendermaßen:
zuerst wird eine Schätzung der Einnahmen bei der Elterngeldstelle abgegeben. Die berechnen dann das vorläufige Elterngeld.
Aber, am Ende des Jahres wird abgerechnet. Da muss dann der Steuerbescheid vom Vorjahr (soweit noch nicht passiert) abgegeben werden und es muss angegeben werden, wie hoch der Gewinn in den jeweiligen Monaten war. Dann wird monatsweise nachgerechnet. Der durchschnittliche monatliche Verdienst aus dem Jahr vor der Geburt minus dem Gewinn aus dem jeweiligen Monat. Davon dann 67%. So kann es passieren, dass auch wieder Elterngeld zurückgezahlt werden muss.
War das jetzt verständlich?
Ist nicht ganz so einfach, am Besten mal mit der Elterngeldstelle telefonieren. Die erklären einem das ganz gut. Zumindest wars bei mir so.
- elterngeld,selbstständig,arbeiten - cke04 18.09.10, 22:16
- Re: elterngeld,selbstständig,arbeiten - Meusschen 18.09.10, 22:29
- Re: elterngeld,selbstständig,arbeiten - cs80 19.09.10, 7:57
- Re: elterngeld,selbstständig,arbeiten - Meusschen 18.09.10, 22:29
Melisse-Orange Badezusatz kann ich das einfach so nehmen???
Mal ne kinderwagenfrage....
Elterngeld und andere geld fragen.
Baby Bauchweh was kann ich tun??
@elli88 - zum Thema ab wann einkaufen für das baby
2. Screening - was heißt HU?
Einkäufe gebuckelt
Darf man auf der Kirmes mit Fahrgeschäften fahren???
Heute abend eingeladen... bitte helft mir...