Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von babygirl82 am 07.04.2010, 23:10 Uhr

Elterngeld Frage.. wichtig

Dein Freund hat damit nix zu tun, solange er keine Elternzeit beantragt. Also bezieht es sich nur auf dein Gehalt. Du reichst die 12 Gehaltsnachweise der letzten vollen 12 Monate die du vor Beginn des Mutterschutzes arbeiten warst ein, vom durchschnittlichen monatlichen Gehalt werden dann 76 € irgendwas monatlich Werbungskosten abgezogen, da du ja nicht zur Arbeit fährst und DAVON werden dann die 67% Elterngeld berechnet. Das Elterngeld wird aber noch auf das Mutterschaftsgeld angerechnet, d.h. solange du Mutterschaftsgeld bekommst gibts kein Elterngeld.

In meinem Fall habe ich sogar nur etwas mehr als 9 Monate Elterngeld bekommen, da meine Tochter 2 Wochen zu früh zur Welt kam, damit aber kein Frühchen war. Tatsächlich habe ich nämlich nicht 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld bekommen, sondern 4 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Dinge, die einen keiner vorher sagt...

 
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