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Elterngeld Frage.. wichtig

Thema: Elterngeld Frage.. wichtig

Hallo, ich bin zur Zeit noch alleinerziehend. Mein Freund und ich wollen im September zusammen ziehen. Nun meine Frage. Wird sein Gehalt dann auf das Elterngeld angerechnet? Oder nicht? Oder bezieht es sich nur auf das, was ich habe? Vielen Dank schonmal. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 15:03



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Bezieht sich nur auf dein Gehalt! Das Mutterschutzgeld wird aber angerechnet, so dass Du nur 10 Monate Elterngeld bekommst (67% vom Gehalt)! Sollte dein Freund auch Elternzeit nehmen, wird es neu ausgerechnet! Wichtig ist, dass Du alle Lohnstreifen (12 Monate vor der Entbindung) mit in den antrag reintust! LG

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 15:09



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elterngeld sofern nur du es beantragst hat mit deinem freund nix zu tun....es wird dein gehalt (die letzten 12 monate) berechnet und danach erhälst du das elterngeld.....

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 15:11



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Dein Freund hat damit nix zu tun, solange er keine Elternzeit beantragt. Also bezieht es sich nur auf dein Gehalt. Du reichst die 12 Gehaltsnachweise der letzten vollen 12 Monate die du vor Beginn des Mutterschutzes arbeiten warst ein, vom durchschnittlichen monatlichen Gehalt werden dann 76 € irgendwas monatlich Werbungskosten abgezogen, da du ja nicht zur Arbeit fährst und DAVON werden dann die 67% Elterngeld berechnet. Das Elterngeld wird aber noch auf das Mutterschaftsgeld angerechnet, d.h. solange du Mutterschaftsgeld bekommst gibts kein Elterngeld. In meinem Fall habe ich sogar nur etwas mehr als 9 Monate Elterngeld bekommen, da meine Tochter 2 Wochen zu früh zur Welt kam, damit aber kein Frühchen war. Tatsächlich habe ich nämlich nicht 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld bekommen, sondern 4 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Dinge, die einen keiner vorher sagt...

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 23:10