Schwanger - wer noch?

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von mellomania  am 19.06.2022, 20:24 Uhr

du musst unterscheiden

zwischen der normalen bescheinigung, dass überhaupt eine schwangerschaft vorliegt, die ist für den AG (und wird neu ausgestellt falls sich der ET ändert, aber alles vor der 30. woche) und der ab der 32. woche glaub, die vom Arzt für die KK ausgestellt werden muss um das mutterschaftsgeld beantragen zu können. auch das muss man AKTIV machen. es läuft nichts von alleine. weder die vorzeitige Beendigung zu beginn des Mutterschutzes noch das Mutterschaftsgeld.

 
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