Geschrieben von natiro, 10. SSW am 02.01.2009, 6:23 Uhr |
Bescheinigung über Schangerschaft und ET
Hallo!
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass der Arbeitgeber die Kosten für diese Bescheinigung tragen muss, wenn er eine wünscht. Ist das so? Erbracht die doch sowieso, denn er muss ja Bescheid wissen zwecks meinem Urlaubsanspruch, Mutterschutz etc.?
Wär nett, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
LG,
natiro
Re: Bescheinigung über Schangerschaft und ET
Antwort von Kerobin, 35. SSW am 02.01.2009, 6:29 Uhr
Guten Morgen,
ich habe dir Bescheinigung, damals kostenlos bekommen von meinem FA. Auch wenn Sie in deinem Fall nicht kostenlos ist, warum sollte der AG die Bescheinigung bezahlen???
Re: Bescheinigung über Schangerschaft und ET
Antwort von MamavonLucas, 38. SSW am 02.01.2009, 6:47 Uhr
Die Bescheinigung kostet 7 Euro und wird vom Arbeitgeber erstattet.Gruss Sandy
Re: Bescheinigung über Schangerschaft und ET
Antwort von naddel1982, 28. SSW am 02.01.2009, 8:42 Uhr
bei mir hat der mutterpass gereichtbzw. ich brauchte nur sagen das ich schwanger bin mehr nicht , liegt aber natürlich dadran was dein arbeitgeber will.
Re: Bescheinigung über Schangerschaft und ET
Antwort von Haselmaus00, 11. SSW am 02.01.2009, 9:08 Uhr
Ich bezahlte 5 Euro und bekomm es von meinem Arbeitgeber wieder.
ER will es ja haben...
Gruß
Re: Bescheinigung über Schangerschaft und ET
Antwort von Emma-05, 19. SSW am 02.01.2009, 9:24 Uhr
Also bei meiner ersten SS wurde eine Kopie vin der Seite meines Mutterpasses gemacht, wo der ET steht, diesmal brauchte ich noch gar nichts...
Re: Bescheinigung über Schangerschaft und ET
Antwort von Iffy123 am 02.01.2009, 10:23 Uhr
Bei mir hat immer Kopie vom MuPa gereicht.
aber sollte er ein Atest haben wollen warum nicht .. und wegen 5 oder 7 Euro würde ich auch keine welle schieben :-)
vieleicht bekommst das Geld eh gleich vom ihm zurück ohne etwas zusagen.
LG Steffi
Re: Bescheinigung über Schangerschaft und ET
Antwort von Luca77, 9. SSW am 02.01.2009, 15:07 Uhr
Eine Kopie vom MuPa reicht meistens völlig. Wenn der AG mehr will, dann muss er auch die Kosten tragen. Aber da würde ich den AG erst einmal fragen, ob die Kopie nicht ausreicht.